ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Agenturleistungen der GYIT Get Your Ish Together Agency UG (haftungsbeschränkt)







GYIT Get Your Ish Together Agency UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch die Geschäftsführerin Adelaide Wolters
Carl-Petersen-Str. 21
20535 Hamburg, Deutschland


Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die die GYIT Get Your Ish Together Agency UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Agentur") unmittelbar für Marken und Unternehmen (im Folgenden „Auftraggeber") erbringt. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.


Leistungsbeschreibung

Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Marketing und Kommunikation, insbesondere Marketingstrategie, Kampagnenkonzeption, Ads-Management, Newsletter- und E-Mail-Marketing, Websitegestaltung und -optimierung, Social-Media-Management, Content-Produktion sowie die Vermittlung und Steuerung von Kooperationen mit Creatorn. Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung und etwaige Fristen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung oder dem Angebot.


Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Agentur und können vereinbarte Fristen entsprechend verschieben.


Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei laufenden Leistungen kann eine monatliche Abrechnung vereinbart werden. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Teilleistungen abzurechnen.


Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen räumt die Agentur dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Einräumung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Das Recht der Agentur zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für eigene Referenzzwecke nach Ziffer 6 bleibt unberührt.


Nutzung für Referenzen und Case Studies

Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen und erstellten Inhalte zu eigenen Referenz- und Eigenwerbungszwecken organisch auf der eigenen Website und den eigenen Social-Media-Profilen darzustellen (Portfolio, Case Studies). Die Agentur ist hierbei berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden namentlich zu nennen sowie dessen Logo und Markenzeichen zur Kennzeichnung der durchgeführten Zusammenarbeit zu verwenden. Eine Verwendung als bezahlte Werbung ist nicht umfasst. Der Auftraggeber kann der Nutzung aus berechtigtem Grund mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich widersprechen. Vertrauliche Geschäftsdaten werden grundsätzlich nicht offengelegt. Eine Offenlegung konkreter Geschäftsdaten im Rahmen einer Case Study (insbesondere Kampagnenergebnisse, Reichweiten, Umsatz- oder Performancezahlen) erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Auftraggeber; eine Vereinbarung in Textform, beispielsweise per E-Mail, genügt.


Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg von Marketingmaßnahmen (z. B. Reichweiten, Verkaufszahlen, Konversionsraten) wird nicht übernommen, soweit dieser nicht ausdrücklich als Erfolg geschuldet vereinbart wurde.


Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.


Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten werden individuell vereinbart. Bei Dauerschuldverhältnissen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.


Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.